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Compliance mit der DSGVO

DSGVO oder Datenschutz-Grundverordnung, Definition von „Compliance“

Compliance mit der DSGVO

DSGVO oder Datenschutz-Grundverordnung, Definition von „Compliance“

Gute Neuigkeiten: Wir haben die HubSpot-Plattform für unsere Kundinnen und Kunden verbessert, um das DSGVO-konforme Arbeiten zu vereinfachen.

Alle Informationen zur DSGVO erhalten Sie auf unserer DSGVO-Übersichtsseite.

Was ist die DSGVO genau?

Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist eine EU-Verordnung, mit welcher der Schutz personenbezogener Daten von Bürgerinnen und Bürgern der EU deutlich verbessert wird. Unternehmen sowie öffentliche Stellen sind damit an strengere Auflagen hinsichtlich der Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten gebunden. In der Verordnung wurden viele der in der Richtlinie von 1995 bezüglich Datenschutz und -sicherheit enthaltenen Bedingungen übernommen. Darüber hinaus wurden mehrere neue Bestimmungen hinzugefügt, durch welche die Rechte von Datensubjekten gestärkt werden und in denen strengere Sanktionen für Rechtsverletzungen vorgesehen sind. Die Verordnung ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten.

Wie kam es zur DSGVO?

Vermutlich haben Sie im Jahr 2018 viel über die DSGVO gehört, doch in der EU gibt es schon seit einiger Zeit Rechtsvorschriften zum Datenschutz. Obwohl die EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 im Mai 2018 durch die DSGVO ersetzt wurde, war sie in Sachen Datenschutz ein Meilenstein: Sie beinhaltet die acht Datenschutzgrundsätze, die den Umgang mit personenbezogenen Daten seitens Unternehmen über die letzten beiden Jahrzehnte hinweg geregelt haben.

Gilt die DSGVO für mich?

Die DSGVO gilt für Unternehmen, die a) ihre Produkte in der EU vermarkten oder b) das Verhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU beobachten. Selbst wenn Ihr Unternehmen also außerhalb der EU ansässig ist, Sie aber Daten von Bürgerinnen und Bürgern der EU erfassen und verarbeiten, fällt dies in den Geltungsbereich der DSGVO.

Rechtlicher Hinweis: Diese Website stellt weder eine umfassende Abhandlung über die DSGVO noch eine Rechtsberatung für Ihr Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung der EU-Verordnungen zum Datenschutz, wie die DSGVO, dar. Es werden darin lediglich Hintergrundinformationen bereitgestellt, damit Sie besser nachvollziehen können, wie wir bei HubSpot einige wichtige gesetzliche Aspekte handhaben. Diese rechtlichen Informationen sind nicht zu verwechseln mit einer rechtlichen Beratung, bei der eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt das geltende Recht auf Ihre spezifischen Umstände anwendet. Wir möchten Sie deshalb ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie bei Beratungsbedarf über die Auslegung dieser Informationen für Ihr Unternehmen oder über deren Richtigkeit und Vollständigkeit eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt hinzuziehen sollten. Um es kurz zu machen: Sie dürfen sich auf diese Informationen weder als Rechtsberatung stützen noch als Empfehlung für eine bestimmte Auslegung geltenden Rechts.

Wichtige Aspekte der DSGVO

Einwilligung 

Mit der DSGVO werden die Bedingungen dieser Einwilligung verschärft. So gilt künftig, dass diese Einwilligung „freiwillig, für den konkreten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich“ bekundet werden muss sowie dass die Verantwortlichen die betreffenden Personen dabei in einer „klaren und einfachen“ Rechtssprache, die „von den anderen Sachverhalten klar zu unterscheiden ist“ ansprechen müssen. Außerdem müssen die Verantwortlichen nachweisen, dass ihre Verfahren DSGVO-konform sind und konsequent umgesetzt werden.

Ihre Kundinnen und Kunden dürfen also nicht zur Einwilligung gezwungen oder in Unkenntnis über ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gelassen werden. Außerdem müssen Ihre Kundinnen und Kunden genau darüber Bescheid wissen, wofür sie ihre Einwilligung geben, und sie müssen im Voraus über ihr Recht zur Widerrufung ihrer Einwilligung informiert werden. Die Einholung einer Einwilligung muss ein eindeutiges Zeichen der Zustimmung beinhalten – Stillschweigen, bereits angekreuzte Kästchen oder Untätigkeit der betroffenen Personen stellen keine Einwilligung dar. In Zukunft ist es also wichtig, dass Sie Ihre Nutzerinnen und Nutzer im Rahmen des Einwilligungsvorgangs ausreichend informieren.

Neue Rechte für Einzelpersonen

In der Verordnung sind außerdem zwei neue Rechte für betroffene Personen enthalten: ein „Recht auf Vergessenwerden“, durch das Verantwortliche dazu verpflichtet sind, Empfänger über Anfragen auf Löschung zu unterrichten, sowie ein „Recht auf Datenübertragbarkeit“, durch das betroffene Personen eine Kopie ihrer Daten in einem gängigen Format beantragen können. Dies erleichtert es Verbraucherinnen und Verbrauchern, die über sie gespeicherten Daten löschen zu lassen oder eine Kopie der Daten anzufordern.

Antrag auf Auskunftserteilung

Datensubjekte hatten schon immer ein Recht darauf, Zugriff auf ihre Daten anzufordern. Mit der DSGVO werden diese Rechte ausgeweitet. In den meisten Fällen werden Sie für einen Antrag auf Auskunftserteilung keine Gebühren verlangen können, außer Sie können beweisen, dass die dadurch entstehenden Kosten übermäßig hoch sind. Dabei wird auch die Frist für die Bearbeitung eines Antrags auf Auskunftserteilung auf einen Monat verkürzt (diese kann jedoch unter Umständen um zwei Monate verlängert werden). In bestimmten Fällen können Unternehmen die Auskunftserteilung auch ablehnen. Dies gilt allerdings nur, wenn der Antrag als offensichtlich unbegründet oder unverhältnismäßig erachtet werden kann. Für diesen Fall müssen im Unternehmen jedoch klar definierte Verfahren und Richtlinien bestehen und es muss dargelegt werden, warum der Antrag auf Auskunftserteilung die Kriterien zur Ablehnung erfüllt.

HubSpot-Kunden oder -Partner können bei weiteren Fragen, Anmerkungen oder Vorschlägen Ihren Account-Manager kontaktieren.

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